Aus der Gefährdungsbeurteilung heraus ergibt sich die notwendige Zahl an anwesenden Brandschutzhelfern (m/w/d). Bei normaler Brandgefährdung, wie z.B. im Büro, ist oftmals ein Anteil von 5% der Beschäftigten ausreichend.
Neben evtl. zusätzlichen Gefahren sollten Sie bei der Anzahl ebenfalls Besonderheiten wie Schichtbetrieb, Abwesenheit durch Home-Office, Urlaub / Krankheit und Personalfluktiation ber ücksichtigen.
Alle 2-5 Jahre soll, falls es nicht vorher zu wesentlichen betrieblichen Änderungen gekommen ist, die Ausbildung wiederholt werden. Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig an mögliche Fristen, so geht nichts vergessen.